Tauchtauglichkeit: Wie lange gilt mein ärztliches Attest?
Das Sporttauchen hat sich breites zum Breitensport aller Altersgruppen entwickelt. Um Tauchunfällen vorzubeugen,

sollten Taucher oder diejenigen, die es werden wollen, eine Tauchärztliche Untersuchung durchlaufen und diese in regelmäßigen Abständen erneuern lassen.

Ist der Ablauf der Tauchtauglichkeit tagesaktuell?
Gute Frage. Wenn man mit normalem Menschenverstand an die Sache geht, sollt meiner Meinung nach der Monat, in der das Attest ausgestellt wurde, als Nachweis gelten. diving medicineABER! kommt es zu einem Versicherungsfall, wird sicher der tagesaktuelle Eintrag gewertet. Wir wissen ja alle, dass eine Versicherung „nicht zum zahlen da ist“. Je nach dem, welche man abgeschlossen hat. Hier kommt es wie immer auf das Kleingedruckte an. Fazit: Wer sicher sein will kümmert sich rechtzeitig um ein Update der Tauchtauglichkeit.


Brauch ich die Tauchtauglichkeit auch am heimischen Baggersee?
Ja! Auch für das kleine „Taucherle“ am 5 m Baggersee benötigt ihr eine gültige Tauchtauglichkeit. Die wird sicher keiner am See abverlangen. Wenn diese aber bei einem Tauchunfall fehlt, siehts wiederum mit dem Versicherungsschutz mau aus. Gerade ältere Taucher und Taucherinnen, die nicht gerade sportlich glänzen und vielleicht schon das eine oder andere Kilo zu viel auf die Waage bringen, sind hier angesprochen :-). „Da passiert ja nichts, mache ich schon seit Jahren so. Ich fühle mich trotz meinem Übergewicht und Alter gut …“
Selbstüberschätzung und die fehlende Selbstreflexion gehören zu den bekannten Auslösern für Tauchunfälle.


Kann auch mein Hausarzt eine Tauchtauglichkeit ausstellen?
Im Grund ja. Wenn der Hausarzt oder ein anderer Humanmediziener sich das zutraut bzw. hyperbar ausgebildet ist. Den Tauchschulen reicht meist die Unterschrift. Der Zahnarzt ist nicht berechtigt eine Tauchtauglichkeit festzustellen. Er wird konsultiert, wenn beim Tauchen zu Zahnproblemen kommt.


Kann ein Arzt sich eine Tauchtauglichkeit selber ausstellen?
Nein! Die Tauchtauglichkeit muss von einem anderen Arzt durchgeführt werden. Einfache Frage hierzu: „Wer kann sich selber in die Ohren schauen?“
Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM/SUMHS empfiehlt die Untersuchung:

  1. spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  2. spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  3. spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind.

 

 

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